Was ist bei Motorradübenden mit der Stufenregelung gemeint?

Sie können bei uns nur mit der Motorradklasse und PS-Leistung üben, mit welcher Sie zunächst bei einer Fahrschulanmeldung gesetzlich ausgebildet werden würden.
Dies bedeutet, dass 16-jährige Motorrad-Übende nicht direkt eine Klasse A, mit z. B. 150 PS-Leistung bei uns üben darf. Hier darf zuerst die Klasse A1 geübt werden.
Weitere Informationen unter: www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/motorrad/

Zuletzt aktualisiert am 27. November 2023 von Susann Weber.

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